FLUCHT IST KEIN SCHULDEINGESTÄNDNIS

Presse   Lüdenscheider Nachrichten, 17.12.2011
  Betreff: Rechtsanwalt Dirk Löber


Flucht

Aus dem Inhalt:

... Nach Panne bei Vernehmung des mutmaßlichen Vergewaltigers: Rechtsanwalt Löber warnt vor Vorverurteilung seines Mandanten. Ermittlungen laufen auf Hochtouren. ... "Die Flucht vor den Ermittlungsbehörden ist nicht gleichzusetzen mit einem Schuldeingeständnis." Der Lüdenscheider Rechtsanwalt Dirk Löber, der den 24-jährigen mutmaßlichen Vergewaltiger aus Meinerzhagen vertritt, warnte gestern im LN-Gespräch vor einer Vorverurteilung.  ...