FLUCHT IST KEIN SCHULDEINGESTÄNDNIS
Lüdenscheider Nachrichten, 17.12.2011Betreff: Rechtsanwalt Dirk Löber
Aus dem Inhalt:
...
Nach Panne bei Vernehmung des mutmaßlichen Vergewaltigers:
Rechtsanwalt Löber warnt vor Vorverurteilung seines Mandanten.
Ermittlungen laufen auf Hochtouren. ... "Die Flucht vor den
Ermittlungsbehörden ist nicht gleichzusetzen mit einem
Schuldeingeständnis." Der
Lüdenscheider Rechtsanwalt Dirk Löber, der
den 24-jährigen mutmaßlichen Vergewaltiger
aus
Meinerzhagen vertritt, warnte gestern im LN-Gespräch vor einer
Vorverurteilung. ...