SERVICE


NOTFALLRUFNUMMERN


Gemäß § 11 Absatz 2 der Berufsordnung für Rechtsanwälte - BORA - sind Anfragen des Mandanten immer unverzüglich zu beantworten. In § 5 schreibt die BORA weiterhin vor, dass ein Rechtsanwalt stets die für seine Berufsausübung erforderlichen sachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen vorzuhalten hat. Aus beiden Bestimmung ergibt sich die Verpflichtung, dass ein Rechtsanwalt für seine Mandantschaft laufend erreichbar sein muss. Das Telefon ist in jeder Rechtsanwaltskanzlei das wichtigste Kommunikationsmittel. Es steht zusammen mit dem Schriftverkehr per Post und Telefax im Mittelpunkt unserer Büroorganisation.Während unserer Bürozeiten können Sie uns auf diesem Wege permanent erreichen. Wenn es mal besonders eilig sein sollte, können Sie die Rechtsanwälte Löber und Sonneborn aber auch zu "anwaltsunüblichen" Uhrzeiten telefonisch erreichen. Scheuen Sie sich also nicht, in Notfällen anzurufen!

Rechtsanwalt Löber:  +49 163 2142567


Rechtsanwalt Löber ist in dringenden strafrechtlichen Angelegenheiten unter der obigen Mobilfunknummer täglich von 0 Uhr bis 24 Uhr erreichbar, insbesondere in Fällen von Durchsuchungen oder Festnahmen.

Rechtsanwalt Sonneborn:  +49 163 2142566

Wurde Ihnen soeben gekündigt? In eiligen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten steht Ihnen Rechtsanwalt Sonneborn auch außerhalb unserer Bürozeiten telefonisch zur Verfügung, damit Ihre dringlichsten Fragenstellungen sofort beantwortet werden können.


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BÜROZEITEN


Montag, Dienstag, Donnerstag       8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag 8:00 Uhr bis 13:30 Uhr

Die Vereinbarung von Besprechungsterminen außerhalb unserer Bürozeiten, in Notfällen auch an den Wochenenden, ist für uns ebenso selbstverständlich wie das Angebot, Besprechungen nicht nur bei uns in der Kanzlei durchzuführen, sondern auch bei Ihnen zuhause oder im Ihrem Betrieb. Die kurzfristige persönliche Erreichbarkeit ist nach unserem Selbstverständnis die Grundvoraussetzung für eine gute Zusammenarbeit mit dem Mandanten.

HONORARE

Die Gebühren der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Dieses Gesetz ist für alle in Deutschland tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen verbindlich. Die meisten Gebühren, z.B. in zivilrechtlichen Angelegenheiten, werden nach dem so genannten Streitwert berechnet. Wie hoch die Gebühr im Einzelfall ist, bestimmt sich in der Regel nach dem Umfang der Tätigkeit und der rechtlichen Schwierigkeit der Angelegenheit. Das hört sich kompliziert an und ist es zuweilen auch. Daher eine Bitte von uns: Fragen Sie uns einfach. Es kostet Sie nichts ausser etwas Zeit. Wir sprechen offen über unser Honorar und finden auch für Sie die passende Lösung.

Wir haben für Sie eine Übersicht häufig gestellter Fragen zum Thema "Anwaltshonorar" erstellt:

Was kostet eine einmalige Beratung durch die Rechtsanwälte Löber & Sonneborn?


Die telefonische Kontaktaufnahme mit uns kostet Sie nichts. Sie können uns Ihr Problem gerne mit kurzen Worten schildern, damit wir Ihnen vorab gleich sagen können, ob wir Ihnen helfen können und welche Schritte nach unserer Erfahrung sinnvoll sind. Ob Sie sich danach dazu entscheiden, sich von uns ausführlich beraten zu lassen, entscheiden Sie selbst. Seit dem 01.07.2006 kann das Rechtsanwaltshonorar für eine mündliche oder schriftliche Beratung im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung frei vereinbart werden. Für ein erstes Beratungsgespräch dürfen nicht mehr als 190,00 EUR (netto) berechnet werden, wenn der Mandant Verbraucher ist. In vielen Fällen - je nach Zeitbedarf - liegen die Kosten deutlich unter 100,00 EUR (netto). Sollten wir die Sache außergerichtlich weiter betreiben oder die Vertretung in einem Gerichtsverfahren übernehmen, fallen weitere Gebühren an, auf welche die Erstberatungsgebühr allerdings in voller Höhe anzurechnen ist.

Müssen die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes immer vom Mandanten bezahlt werden?

Grundsätzlich muss derjenige, der den Anwalt beauftragt, diesen auch bezahlen. In vielen Fällen ist allerdings die Gegenseite verpflichtet, die Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Voraussetzung hierfür ist das Bestehen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruches. Ein solcher Anspruch ist regelmäßig gegeben, wenn sich der Gegner in Verzug befindet oder gegen diesen Schadensersatzansprüche aus einer unerlaubten Handlung (§§ 823 ff. BGB) geltend gemacht werden. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung treffen die Richter eine Kostenentscheidung, welche meist vom Prozessausgang abhängig ist. Die weit verbreitete Auffassung, dass der Verlierer eines Prozesses stets alle Kosten zu tragen hat, ist jedoch nur eingeschränkt richtig. Eine Ausnahme bildet vor allem das Arbeitsrecht. Vor den Arbeitsgerichten hat jede Partei in der ersten Instanz ihre eigenen Anwaltskosten selbst zu tragen, und zwar unabhängig von der Frage, wer gewinnt oder verliert (§ 12a ArbGG).

Muss sich der Mandant selbst um die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung kümmern?

Eigentlich schon. Soweit ein Rechtsanwalt diese Aufgabe übernimmt, ist er deshalb grundsätzlich berechtigt, dem Mandanten die Kosten dieser Tätigkeit gesondert in Rechnung zu stellen. Wir sind Ihnen aber gerne kostenfrei bei der Prüfung behiflich, ob Ihre Rechtsschutzversicherung im Einzelfall eintrittspflichtig ist. Bejahendenfalls führen wir den für die Erteilung einer Deckungszusage erforderlichen Schriftverkehr, ohne dass Ihnen hierdurch irgendwelche Kosten entstehen. Da wir mit vielen Rechtsschutzversicherern seit Jahren vertrauensvoll zusammenarbeiten, erledigen wir dies in den meisten Fällen auf dem kurzen Dienstweg - also telefonisch. So erfahren Sie in kürzester Zeit, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Ihre Rechtsschutzversicherung zur Kostentragung verpflichtet ist.

Kann ich auch ohne Rechtsschutzversicherung einen Rechtsanwalt beauftragen, obwohl ich dessen Kosten nicht bezahlen kann?

Falls Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein sollten, einen Rechtsanwalt zu bezahlen, kann in gerichtlichen Verfahren vor den Zivilgerichten, Arbeitsgerichten, Sozialgerichten und Verwaltungsgerichten Prozesskostenhilfe beantragt werden. In Strafverfahren kann nur Nebenklägern Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Angeklagte und Betroffene in Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren können aber unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Im Falle der Bewilligung von Prozesskostenhilfe oder der Beiordnung eines Pflichtverteidigers erhält der Rechtsanwalt seine Vergütung direkt aus der Staatskasse. Auf diese Weise ist die Vergütung des Rechtsanwaltes auf jeden Fall sichergestellt. Indes sollen manche Kolleginnen und Kollegen nicht bereit sein, auf dieser Basis abzurechnen, weil sie dann weniger Gebühren als sonst erhalten. Wir zählen nicht zu diesen Rechtsanwälten, sondern sehen es als unsere Pflicht an, auch wirtschaftlich schwachen Mandanten zu helfen. Deshalb sind wir bei außergerichtlichen Streitigkeiten auch bereit, unsere Mandanten auf der Grundlage eines erteilten Beratungshilfescheins zu vertreten. 

In welchen Fällen empfiehlt sich der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung?

Die Höhe der anwaltlichen Gebühren richtet sich in zivil-, arbeits-, sozial- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten nach Gegenstandswerten. Bei der Geltendmachung oder Abwehr von Zahlungsansprüchen entspricht der Gegenstandswert dem Betrag, welcher zwischen den Parteien streitig ist. Bei Streitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses, also insbesondere in Kündigungsangelegenheiten, bemisst sich der Gegenstandswert höchstens nach dem dreifachen monatlichen Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers. Die Höhe der Gebühren wird in einer Tabelle - Anlage 2 zu § 13 Absatz 1 RVG - je nach Gegenstandswert festgelegt. Hier ein kleiner Auszug:


Gegenstandswert bis ... EUR 1,0 Gebühr ... EUR (netto)
300,00 25,00
600,00 45,00
900,00 65,00
1.200,00 85,00
1.500,00 105,00
2.000,00 133,00
... ...
4.000,00 245,00
4.500,00 273,00
5.000,00 301,00
... ...
6.000,00 338,00
7.000,00 375,00
8.000,00 412,00
... ...
10.000,00 486,00
13.000,00 526,00
16.000,00 566,00
... ...
30.000,00 758,00
35.000,00 830,00
40.000,00 902,00
... ...
110.000,00 1.354,00
125.000,00 1.431,00
140.000,00 1.508,00

Aufgrund dieser gesetzlichen Ausgangslage kann ein Rechtsanwalt bei entsprechend hohen Gegenstandswerten in kürzester Zeit sehr viel Zeit verdienen, und zwar auch dann, wenn der Fall keine besonderen rechtlichen Schwierigkeiten aufweist. Dies kann - jedenfalls aus Sicht des Mandanten - zu einem auffälligen Missverhältnis zwischen dem Unfang der anwaltlichen Tätigkeit und ihrer Vergütung führen. Dies hat inzwischen auch der Gesetzgeber erkannt und deshalb in bestimmten Bereichen Vergütungsvereinbarungen zugelassen. So kann vereinbart werden, dass der Rechtsanwalt pro Arbeitsstunden einen bestimmten Stundensatz (z.B. 150,00 EUR netto) erhält. Dies kann im Einzelfall zu einer ganz erheblichen Gebührenersparnis führen.

Beispiel:

Der Mandant möchte einen Rechtsanwalt mit der Erstellung eines Vertrages beauftragen (gewerblicher Mietvertrag über 5 Jahre). Wegen der Höhe der zu vereinbarenden Miete beträgt der Gegenstandswert 250.000,00 EUR. Der Rechtsanwalt benötigt für den Vertragsentwurf 5 Stunden. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) kann der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit bis zu einer 2,5-fachen Gebühr abrechnen. Dies entspricht einem Nettohonoraranspruch in Höhe von (maximal) 5.130,00 EUR. Hätte der Mandant mit dem Rechtsanwalt ein Stundenhonorar vereinbart, würde die Rechnung - je nach Höhe des Stundensatzes - wesentlich geringer ausfallen, zum Beispiel: 5 Stunden x 150,00 EUR = 750,00 EUR (netto).

Getreu dem Motto "Gutes Recht zu fairen Preisen" kommen wir besonders in Fällen mit hohen Gegenstandswerten regelmäßig unaufgefordert auf die Möglichkeit zu sprechen, mit Ihnen eine schriftliche Vergütungsvereinbarung abzuschließen. Dies schafft ein hohes Maß an Kostentransparenz und vermeidet spätere Streitigkeiten über die Angemessenheit des beanspruchten Honorars. Möglich ist - soweit im Einzelfall gesetzlich zulässig - die Vereinbarung eines Pauschalhonorars oder eines Stundenhonorars. Auch Mischformen sind denkbar (z.B. Abrechnung auf der Basis eines bestimmten Stundensatzes, jedoch beschränkt auf die Höhe eines festgelegten Maximalhonorars u.s.w.).


ANWALTLICHES INKASSO

Der Forderungseinzug durch Rechtsanwälte erspart Unternehmen unnötige Kosten.

Forderungsmanagement verursacht Personal- und Sachkosten. Auch die Inanspruchnahme der Dienste eines Inkassounternehmens ist mit beträchtlichen Kosten verbunden, über deren Erstattungsfähigkeit im Einzelfall mitunter heftig gestritten werden kann. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sollten Unternehmer diese Kosten vermeiden und den Vorgang am besten gleich in die verantwortungsbewussten Hände einer Rechtsanwaltskanzlei übergeben. So wird bereits frühzeitig überprüft, ob die Forderung tatsächlich realisierbar ist. Nur auf diese Weise lässt es sich vermeiden, dass schlechtem Geld gutes Geld hinterher geworfen wird. Nichts ist unangenehmer als vergebliche aufgewendete Prozesskosten! Wir übernehmen gerne das Management Ihrer offenen Forderungen.


STRAFRECHT: ERSTE HILFE

Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht hat Rechtsanwalt Löber die Erfahrung gemacht, dass auch "Normalbürger" sehr schnell in das Fadenkreuz der Strafermittlungsbehörden geraten können. Oft führt bereits eine kleinere Unachtsamkeit oder ein bedauerliches Missverständnis zu einem unerwarteten Kontakt mit der Staatsanwaltschaft. In einer derartigen Situation gilt es zunächst Ruhe zu bewahren und auf Maßnahmen der Ermittlungsbehörde wie Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme oder Vernehmung richtig zu reagieren. Grundsätzlich gilt: Je eher ein Rechtsanwalt als Strafverteidiger beauftragt wird, desto besser sind die Verteidigungsmöglichkeiten, vor allem dann, wenn der Beschuldigte bis dahin noch keine Angaben zur Sache gemacht hat. Der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft gegen den Beschuldigten eine Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, macht den Beschuldigten keineswegs rechtlos. Der Beschuldigten hat vielmehr das Recht, sich gegen den Tatvorwurf in unterschiedlichster Art zu wehren und damit maßgeblich auf das Ergebnis der Ermittlungen Einfluss zu nehmen. Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht weiß Rechtsanwalt Löber genau, was zu tun ist. Folgende Verhaltensregeln sind auf jeden Fall zu beachten: mehr ...

ARBEITSRECHT: ERSTE HILFE FÜR GEKÜNDIGTE ARBEITNEHMER

Der eigene Arbeitsplatz dient nicht nur der Sicherung des laufenden Lebensunterhaltes, sondern bildet nach dem Selbstverständnis der meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch eine wesentliche Grundlage ihrer gesellschaftlichen Anerkennung. Nach dem Zugang einer Kündigung haben demzufolge die meisten Menschen das Gefühl, sprichwörtlich den Boden unter den Füßen zu verlieren. Die Zeit, um sich von diesem Schreck zu erholen, ist verhältnismäßig knapp bemessen, da eine Kündigungsschutzklage innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden muss. In dieser von Existenzängsten und Zeitruck gekennzeichneten Ausnahmesituation können schwere Fehler begangen werden. Von einer Kündigung betroffene Arbeitnehmer sollten daher möglichst früh qualifizierte Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Rechtsanwalt Sonneborn steht gekündigten Arbeitnehmern meistens noch am Tage der ersten Kontaktaufnahme - auf jeden Fall innerhalb von 24 Stunden - für einen ausführlichen Beratungstermin zur Verfügung. Um zu verhindern, dass er bis dahin nicht zu negativen Weichenstellungen kommt, sollten betroffene Arbeitnehmer zehn wichtige Verhaltensregeln unbedingt beherzigen: mehr ...

UNSERE RECHTSPRECHUNGSDATENBANK

LÜDENSCHEIDER RECHTSPRECHNUNGSREPORT

In unserer  - kleinen aber feinen - Rechtsprechungsdatenbank finden Sie Fälle aus unserer eigenen Praxis. Wir stellen Ihnen Urteile und Beschlüsse des AG Lüdenscheid, LG Hagen und OLG Hamm vor, von denen wir meinen, dass diese von allgemeinem Interesse sind. Der Inhalt der Entscheidungen wird mit selbstverfassten (nichtamtlichen) Leisätzen verkürzt wiedergegeben. Wer sich genauer informieren möchte, kann den anonymisierten Volltext der Entscheidung nachlesen. Zu diesem Zweck stellen wir die Entscheidungen im pdf-Format - auch zum Download - zur Verfügung.  mehr ...

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UNSERE RECHTSPRECHUNGSDATENBANK

RECHTSPRECHUNG ZUM ARBEITSRECHT

Das deutsche Arbeitsrecht unterliegt - bedingt durch neue Gesetze und tiefgreifende Änderungen der Recht- sprechung - einem stetigen Wandel. Das Schuldrecht der Bundesrepublik Deutschland erfuhr zum 01.01.2002 durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz eine grundlegende Änderung. Die Auswirkungen dieser Reform auf das Arbeitsrecht spiegelt sich in der Rechtsprechung des Bundesarbeitrsgerichts (BAG) wieder. Bis zum 31.12.2001 unterlagen arbeitsrechtliche Formularverträge keiner Inhaltskontrolle nach dem Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG). Nach der Überführung des AGB-Rechtes in das Bürgerliche Gesetzbuch unterliegen nun auch vorformulierte Arbeitsverträge bzw. Arbeitsbedingungen grundsätzlich einer Inhaltskontrolle. Viele arbeitsvertragliche Vereinbarungen, die noch vor einigen Jahren Gültigkeit besaßen, sind deshalb heute unwirksam. Hinzu kommt, dass die Bedeutung des Europarechts für das deutsche Arbeitsrecht permanent zunimmt. Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gewinnen immer mehr an Bedeutung und beeinflussen das nationale Arbeitsrecht in erheblicher Weise. So hat der EuGH beispielsweise entscheiden, dass die in Deutschland geltenden Regelungen zur Berechnung der Kündigungsfristen gegen das durch die Richtlinie 2007/78 konkretisierte Verbot der Altersdiskriminierung verstoßen. Inzwischen fällt es selbst vielen Fachleuten schwer, die rasante Entwicklung der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts im Auge zu behalten. Das individuelle und kollektive Arbeitsrecht ist - mehr denn je - ein komplexer Paragraphendschungel, der für Rechtsunkundige schnell zu einem Labyrinth ohne Ausweg werden kann. Damit Sie den Überblick behalten, möchten wir Ihnen auf diese Seite die wichtigsten Gerichtsentscheidungen zum Arbeitsrecht vorstellen. Unser erklärtes Ziel ist es dabei, die Urteile und Beschlüsse so durchsichtig und verständlich wie möglich darzustellen, indem wir die Kernaussagen auf den Punkt bringen, ohne uns hinter juristischen Fachausdrücken zu verstecken. Unsere arbeitsrechtliche Rechtsprechungsdatenbank wird wöchentlich aktualisiert und enthält Verweise auf Entscheidungen der deutschen Arbeitsgerichte, die wir in unserem Anwaltsblog ausführlich kommentiert haben. mehr...

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UNSERE RECHTSPRECHUNGSDATENBANK

UNSER VOR-ORT-SERVICE im MÄRKISCHEN KREIS

Um Ihnen eine dienstleistungsorientierte Rechtsberatung vor Ort zu ermöglichen – ohne weite Anfahrtwege und lästige Parkplatzsuche, dafür bequem in ihrem Büro oder bei Ihnen zu Hause – bieten wir innerhalb des Märkischen Kreises unseren Vor-Ort-Service an. Als mandantenorientierte Rechtsanwälte kommen gerne wir zu Ihnen! Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über die von uns angebotenen Rechtsgebiete und bringen Sie auf diesem Wege in Erfahrung, welcher der Rechtsanwälte der richtige Ansprechpartner für Sie ist. Anschließend können Sie diesen gerne anrufen oder nehmen Sie Kontakt per E-Mail mit uns auf.

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