ABMAHNUNG WEGEN P2P-FILESHARINGS IM INTERNET

Abmahnung FilesharingAuch wenn die offiziellen Statistiken erstmals seit dem Jahr 2005 leicht rückläufige Zahlen aufweisen, haben die rund 50 in Deutschland tätigen Abmahnkanzleien im Jahre 2011 immerhin noch schätzungsweise 220.000 Schreiben verschickt. Im Falle des Erhalts einer solchen Abmahnung hilft es nicht weiter, in Panik zu verfallen und eines der im Internet kursierenden Musterschreiben für eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne sachkundige Rechtsberatung zu verwenden, denn falsch formulierte Erklärungen können erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen. Stattdessen sollten Sie Ruhe bewahren und auch davon absehen, sich den dringend benötigten Rechtsrat in einem der unzähligen Internetforen zu beschaffen. Dafür ist die Rechtsmaterie viel zu kompliziert. Wenn Sie folgenschwere Fehler vermeiden wollen, empfiehlt sich die Einschaltung eines eigenen Rechtsanwalts. In den allermeisten Fällen macht sich anwaltliche Hilfe in Abmahnsachen bezahlt. Die dadurch entstehenden Kosten liegen meist deutlich unter dem geforderten Vergleichsbetrag. Einem auf die Bearbeitung von Filesharing-Fällen spezialisierten Rechtsanwalt gelingt es oft, die geltend gemachten Ansprüche als unbegründet zurückzuweisen, so dass an die Gegenseite gar nichts zu zahlen ist. Zumindest wird sich durch die Einschaltung des Juristen eine lohnenswerte Reduzierung des Kostenerstattungsbetrages erreichen lassen. Auf jeden Fall sollte die anwaltliche Abmahnung wegen P2P-Filesharings stets ernst genommen werden. Wird auf die Abmahnung nicht innerhalb der gesetzten Fristen reagiert, so droht den Abgemahnten eine einstweilige Verfügung oder gar eine Unterlassungsklage. Wegen der hohen Streitwerte kann dies enorme Prozesskosten auslösen. Auf der anderen Seite sollten sich die Betroffenen nicht dazu verleiten lassen, vorschnell möglicherweise nicht bestehende Ansprüche zu erfüllen. Von daher ist insbesondere davon abzuraten, die den Abmahnungen in der Regel beigefügten Unterlassungserklärungen ungeprüft zu unterzeichnen. Stattdessen sollte eine Überprüfung und Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen, der Ihnen im Zweifel gerne bei der Abfassung einer abgewandelten Unterlassungserklärung behilflich sein wird. Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem neusten Fachartikel:


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